Tierärztliche Gemeinschaftspraxis Heeslingen

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Neuerungen im Niedersächsischen Hundegesetz

Liebe Hundebesitzer,

wir möchten Sie auf diesem Wege über einige Neuerungen im Niedersächsischen Hundegesetz informieren.

Zusätzlich zu der schon seit dem 1.07.2011 bestehenden Pflicht, alle über sechs Monate alten Hunde mit einem Chip zu kennzeichnen, besteht seit dem 1.7.2013 in Niedersachsen die Pflicht, Ihren Hund kostenpflichtig beim zentralen Hunderegister des Landes Niedersachsen zu registrieren.

 

Bei einem Welpen muss die Registrierung (bei der Hundesteuer und im zentralen Hunderegister) vor dem 7. Lebensmonat erfolgen. Bei einem Hund, der in einem Alter von über 6 Monaten übernommen wird , hat die Registrierung innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Hundehaltung bzw. nach Inkrafttreten des Gesetzes zu erfolgen. Am kostengünstigsten geschieht die Anmeldung beim zentralen Hunderegister online über:

www.hunderegister-nds.de (Kosten hierbei 17,26 Euro)

Möglich ist auch die telefonische Anmeldung unter der Nr. 0441/390 10 400 oder per Post unter folgender Adresse:

KSN Kommunales Systemhaus Niedersachsen GmbH
- Nds. Hunderegister –
Elsässer Str. 66
26121 Oldenburg
Fax: 0441/ 390 10 401
(Kosten bei telefonischer oder schriftlicher Anmeldung 27,97 Euro)

Die Aufgabe der Hundehaltung, der Verlust des Hundes sowie Änderungen der Anschrift sind dem zentralen Hunderegister ebenfalls mitzuteilen.

Die kostenfreie Registrierung beim Haustierregister „TASSO“ sollte weiterhin (zusätzlich) durchgeführt werden, um eventuell verloren gegangene Hunde wieder zu ihren Besitzern zurückvermitteln zu können; dafür ist das zentrale Hunderegister nicht zuständig!

Außerdem besteht seit dem 1.7.2013 die Pflicht, die Sachkunde als Hundebesitzer nachzuweisen („Hundeführerschein“).

Ausgenommen sind alle Hundebesitzer, die innerhalb der letzten zehn Jahre nachweislich für mindestens 2 Jahre einen Hund besessen haben. Dieser Nachweis erfolgt über die Hundesteuernachweise.

Nur der Halter eines Hundes muss die Sachkundeprüfung ablegen. Er trägt dann für Familienmitglieder und Dritte, die mit dem Hund spazieren gehen, die Verantwortung. Die Prüfung kann nur bei vom Land anerkannten Prüfern abgelegt werden. Eine Liste der anerkannten Prüfer wird wöchentlich aktualisiert und ist einzusehen unter:

www.ml.niedersachsen.de oder hier Liste der Testcenter bei Doq-Test.de


Die Prüfung für den theoretischen Teil erfolgt mit Hilfe von Multiple-Choice-Fragen zu den Themen:

      1. Haltung, Pflege und Gesundheit von Hunden
      2. Welpenkauf und Aufzucht
      3. Ausdrucks- und Kommunikationsverhalten von Hunden
      4. Lernverhalten von Hunden
      5. Hund und Recht
      6. Mensch-Hund-Beziehung
      7. Hilfsmittel in der Hundeerziehung

Beispielfragen sind zu finden unter: www.ml.niedersachsen.de
Unter: www.ml-niedersachsen.de finden Sie Literaturvorschläge zur Vorbereitung auf die Prüfung.

Der Test kann beliebig oft wiederholt werden. Weitere Informationen erhalten Sie von den anerkannten Prüfern. Dieser theoretische Sachkundenachweis ist bereits bei der Anmeldung eines Hundes zur Hundesteuer vorzulegen. Bis zum 15.09.2013 besteht eine Übergangsfrist, innerhalb derer der Nachweis innerhalb von 8 Wochen nachgereicht werden kann.

Der Nachweis über den praktischen Teil der Sachkundeprüfung ist innerhalb eines Jahres nach Aufnahme der Hundehaltung/Anmeldung zu erbringen. Nähere Informationen zu Art, Durchführung und Kosten der Prüfung erhalten sie ebenfalls von den anerkannten Prüfern (link zur Liste der anerkannten Prüfer s.o.).

Bitte denken Sie auch daran, daß Sie verpflichtet sind, eine Haftpflichtversicherung für den Hund abzuschließen. Diese muß eine Mindestversicherungssumme von 500 000 Euro für Personenschäden und von 250 000 Euro für Sachschäden aufweisen

Bei weiteren Fragen können Sie sich auch an das jeweilige Ordnungsamt Ihrer Gemeinde wenden, In Zeven z.B. unter der Telefonnummer: 04281/ 716-163.

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