BTV-8 Impfung 2026
Da sich auch dieses Jahr das Blauzungenvirus Serotyp 8 weiter ausbreitet, empfehlen wir die Herde rechtzeitig nicht nur gegen BTV-3 zu boostern, sondern auch eine Grundimmunisierung gegen BTV-8 durchzuführen.
Die Impfung kann in Kombination zu der BTV-3 Boosterung stattfinden, bedarf aber einer zeitnahen Meldung bei uns in der Praxis. Denn der Impfstoff liegt nicht als Standartware bei uns im Kühlhaus.
Seit Herbst 2025 sind Fälle von BTV-8 in Deutschland nachgewiesen und rücken, sogar in den letzten zwei Wintermonaten, zu uns in den Norden weiter vor. Zu beachten sind wieder Verbringungseinschränkungen aus den betroffenen Gebieten wie z.B. Süddeutschland, NRW und der Niederlande. Nicht nur der Kuh-Zukauf sondern vor allem die Kälber- und Fresser-Zukäufe aus Süddeutschland sollten bedacht getätigt werden.
Die Impfung empfehlen wir, wie letztes Jahr, vor der Gnitzensaison 2026 bis Ende März, Anfang April abzuschließen. Dies ist die Möglichkeit weitere Tierverluste, Aborte und Leistungseinbußen nachhaltig einzudämmen.
Gerne informiert unser Rinderteam Euch diesbezüglich auch Vorort.
Im weiteren Verlauf haben wir die eine Email des Veterinäramts ROW mit derem Standpunkt beigefügt.
Freundliche Grüße Euer Rinderteam
Email aus dem Veterinäramt Rotenburg / Wümme
Verfasst von Dr. Jungnitz
„Seit September 2025 wurden in Baden-Württemberg, Bayern, dem Saarland, Rheinland-Pfalz, Sachsen und seit letzter Woche auch aus Nordrhein-Westfalen Ausbrüche der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) gemeldet. Hiervon sind die genannten Bundesländer und z. T. auch Nachbarbundesländer (durch 150 km- Sperrzonen) betroffen. Verbringungen empfänglicher Tiere aus den von Sperrzonen betroffenen Gebieten unterliegen somit aktuell Einschränkungen.
Mit Blick auf möglicherweise wiederum eintretende wirtschaftliche Verluste, den Handel und den Tierschutz wurde bereits im letzten Jahr die Empfehlung an die Verbände herangetragen, BTV empfängliche Tiere rechtzeitig auch gegen BTV-8 impfen zu lassen. Gegen BTV-8 sind verschiedene Impfstoffe zugelassen.
Jede Impfung gegen die Blauzungenkrankheit ist innerhalb von 7 Tagen nach der Durchführung der Impfung unter Angabe
a. der Registriernummer seines Betriebs,
b. des Datums der Impfung,
c. des verwendeten Impfstoffes und
d. bei Rindern unter Angabe der Ohrmarken, bei Schafen, Ziegen und Neuweltkameliden unter Nennung der Anzahl der geimpften Tiere an die HI-Tier Datenbank zu melden.
Weitere aktuelle Informationen finden sich hier:
https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/tierseuchen_tierkrankheiten/wiederkauer/blauzungenkrankheit/blauzungenkrankheit-21712.html
https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/blauzungenkrankheit/
Um Beachtung wird gebeten.“