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Infos und Meldungen

QM-Betriebe & Biosicherheitsmanagementplan

20. April 2026

Alle Betriebe, die an einem QM- oder QS-Programm teilnehmen, müssen ab dem 01.07.2026 im Rahmen der Audits einen Nachweis für ein Biosicherheitskonzept vorzeigen können.

Das von der Tierseuchenkasse vorgegebene Datum, ab dem das Konzept vorliegen muss, um im Seuchenfall weiterhin die volle Unterstützung zu bekommen, bleibt der 01.01.2027. Im Falle der QM-Betriebe reicht es vorerst auch aus, wenn der Betrieb sich selbst mit dem Thema auseinander gesetzt hat (Risikoampel der Uni Vechta).

Da wir leider nicht alle Betriebe bis zum 01.07.2026 abhandeln können, möchten wir gerne alle QS- Betriebe und die QM-Betriebe, bei denen noch in diesem Jahr ein QM-Audit ansteht, bis dahin erledigen und alle anderen dann in der zweiten Jahreshälfte.

Bei allen Teilnehmern im QM-Programm wird alle drei Jahre ein QM-Audit durchgeführt, wenn ihr also dieses Jahr dran seid, dann meldet euch gerne bei uns, dass wir euren  Betrieb schnellstmöglich mit einem Biosicherheitsmanagementplan versorgen können. Um auf Nummer sicher zu gehen und auch um gut auf unseren Termin vorbereitet zu sein, könnt ihr gerne die Risikoampel der Uni Vechta (https://risikoampel.uni-vechta.de/plugins.php/aisurveyplugin/rinder/survey/farm_data?disease_id=6) ausfüllen.

Zur Vorbereitung auf den Termin könnt ihr euch gerne auf unserer Website informieren (https://www.tierarzt-heeslingen.de/infos-und-meldungen/erstellung-des-biosicherheitskonzepts ).

Bei Fragen stehen wir euch natürlich wie immer mit Rat und Tat zur Seite.