Für das erste Halbjahr 2023 haben wir aufgrund einer Rechtspflicht aus dem Tierarzneimittelgesetz alle Anwendungen und Abgaben von Antibiotika bei Ihren Tieren an HIT gemeldet.
Durch die Halter von Milchkühen, zugekauften Kälbern und Schweinen (auch Sauenhalter) sind bis zum 14.07.2023 weitere Aktionen erforderlich:
Ad 1.: Tierbestands-Meldung:
Der Anfangsbestand und die Veränderungen können in HIT über den Eintrag von Daten in vorbereitete Masken gemeldet werden.
Für Rinderhalter, die laufend Kalbungen und Tierbewegungen melden, sind HIT sowohl der Anfangstierbestand als auch die Veränderungen bekannt. Um die Daten aus der VVVO-Meldepflicht allerdings auch für die TAM-Meldepflicht nutzen zu können, muss der Tierhalter die VVVO-Daten aktiv dafür freigeben.
Ad 2.: Nullmeldung
Wenn im ganzen Halbjahr bei Nutzungsarten im Antibiotika-Minimierungsprogramm (s.o.) kein Antibiotikum gebraucht wurde, ist dieser leere Datenbestand (keine Meldungen durch Tierärzte) durch den Tierhalter über eine sog. „Nullmeldung“ zu bestätigen.
Alle anderen Nutzungsarten als die oben genannten (also z.B. Mastrinder, Mutterkühe, Nachzucht-Kälber und -Rinder bis zur Kalbung etc.) unterliegen nicht dem Antibiotika-Minimierungsprogramm. Hier werden keine Therapiehäufigkeiten berechnet. Es sind weder Tierbestandsangaben noch Nullmeldungen erforderlich. Allerdings müssen Tierärzte auch für diese Nutzungsarten alle Antibiotika-Verbräuche an HIT melden.
Eine Anleitung zur Tierbestandsmeldung in Hi-Tier finden Sie hier.
Die Vorschriften nach dem Tierarzneimittelgesetz für Tierhalter und Tierhalterinnen finden Sie hier.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Neu: Kleintiersprechstunde jetzt auch in Kutenholz
Die Tierärztliche Gemeinschaftspraxis Heeslingen übernimmt die Kleintierpraxis von Jakob Hein in Kutenholz, welcher in den wohlverdienten Ruhestand wechselt. Wir nehmen den Betrieb ab Montag, den 06.03.2023, in den altbekannten Praxisräumen von Jakob Hein auf. Wir würden uns freuen, wenn Sie das dem Kollegen Jakob Hein entgegengebrachte Vertrauen auf uns übertragen.
Standort in Kutenholz: Im Ellerbusch 41
Sprechstunden:
Montag und Mittwoch 11 bis 13 Uhr
Dienstag, Donnerstag, Freitag 16 bis 18 Uhr
sowie nach Vereinbarung.
Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir um Terminabsprache unter 04281/2484 oder 04762/333.
Eine Terminvereinbarung ist auch online möglich:
Wie Sie sicherlich der Presse entnommen haben, hat der Gesetzgeber eine Anpassung der Tierärztlichen Gebührenordnung (GOT) vorgenommen, die am 22.11.2022 in Kraft getreten ist. Grundlage für die Änderungen ist eine 2020 vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in Auftrag gegebene Studie, die wissenschaftlich fundiert die einzelnen tierärztlichen Leistungen bewerten sollte, um zu gewährleisten, dass die GOT kostendeckend ist. Die neuen Gebühren basieren auf den Ergebnissen dieser Studie. Sollte Ihnen der Preis als nicht angemessen vorkommen, bitten wir zu bedenken, dass die Höhe der aktuellen Anpassung noch nicht einmal dem aktuellen Inflationsausgleich entspricht und dementsprechend äußerst maßvoll ist.
Eine angemessene gesetzliche Vergütung stellt sicher, dass Tierärzt*innen dem Qualitätsanspruch der Tierhalter*innen z. B. durch Fortbildung und Investitionen nachkommen können. Dies sichert die angemessene Bezahlung der Mitarbeiter*innen und damit auch die erforderliche Sorgfalt in der tierärztlichen Praxis. Ein hohes Qualitätsniveau der tierärztlichen Leistung dient auch der Gesunderhaltung Ihres Tieres oder Bestandes und dem Tierwohl.
Allgemeine Bestimmungen
Weitere Inforamtionen finden Sie hier:
https://www.bundestieraerztekammer.de/tieraerzte/beruf/got/
Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte von 2022
Informationen zur Notdienstgebühr von 2020
Die Kennzahlen für das Antibiotika-Monitoring für das 1. Halbjahr 2022 sind veröffentlicht worden.
Nutzungsart |
Kennzahl 1 |
Kennzahl 2 |
Ferkelaufzucht bis 30 kg |
1,139 |
7,208 |
Mastschweine ab 30 kg |
0,207 |
2,475 |
Mastkälber bis 8 Monate |
0,000 |
1,884 |
Mastrinder über 8 Monate |
0,000 |
0,000 |
Bitte vergleichen Sie Ihre eigene Therapiehäufigkeit mit den Kennzahlen und geben uns Bescheid, ob Sie einen Maßnahmenplan erstellen müssen. Maßnahmenpläne für das 1. Halbjahr 2022 müssen bis 31.01.2023 an das zuständige Veterinäramt geschickt werden. Wenn Sie uns zur Einsichtnahme in Hi-Tier freischalten, können wir die Maßnahmenpläne vorbereiten. Sprechen Sie uns an.
(Alle Angaben ohne Gewähr)
Die Kennzahlen für das Antibiotika-Monitoring für das 2. Halbjahr 2021 sind veröffentlicht worden.
Nutzungsart |
Kennzahl 1 |
Kennzahl 2 |
Ferkelaufzucht bis 30 kg |
1,350 |
7,363 |
Mastschweine ab 30 kg |
0,244 |
2,626 |
Mastkälber bis 8 Monate |
0,000 |
2,526 |
Mastrinder über 8 Monate |
0,000 |
0,000 |
Bitte vergleichen Sie Ihre eigene Therapiehäufigkeit mit den Kennzahlen und geben uns Bescheid, ob Sie einen Maßnahmenplan erstellen müssen. Maßnahmenpläne für das 2. Halbjahr 2021 müssen bis 31.07.2022 an das zuständige Veterinäramt geschickt werden. Wenn Sie uns zur Einsichtnahme in Hi-Tier freischalten, können wir die Maßnahmenpläne vorbereiten. Sprechen Sie uns an.
(Alle Angaben ohne Gewähr)
Herr DVM Matthias Murzik hat ab dem 2. Januar 2021 seinen Partnerschaftsanteil in in der Tierärztlichen Gemeinschaftspraxis Heeslingen an den Tierarzt Herrn Benjamin Gahr übergeben.
M. Murzik wird weiterhin im Rinderteam der Praxis mit seinen Erfahrungen und Wissen unterstützend tätig sein, um Ihnen wie bisher eine intensive Betreuung gewährleisten zu können.
Benjamin Gahr ist bereits seit fast 5 Jahren im Fachbereich Rind für die Tierärztliche Gemeinschaftspraxis tätig und hat sich dort auf die integrierte Bestandsbetreuung fokussiert.
Wir danken Matthias Murzik für die in den mehr als 20 Jahren geleistete Arbeit in der Tierärztlichen Gemeinschaftspraxis Heeslingen und wünschen Benjamin Gahr für seine Zukunft in unserer Praxis alles Gute.
Außerdem können wir zwei weitere Kolleginnen im Team begrüßen.
Sophia Punsmann (geb. Schraad) ist nach ihrer Doktorarbeit im Gestüt Lewitz wieder Teil unseres Fachbereichs Pferd. Sie war in unserer Praxis bereits bis September 2018 als Tierärztin tätig.
Als neue Auszubildende zur Tiermedizinischen Fachangestellten dürfen wir auch Lisann Leuschner seit November 2020 bei uns in der Tierärztlichen Gemeinschaftspraxis begrüßen.
Die Kennzahlen für das Antibiotika-Monitoring für das 2. Halbjahr 2019 sind veröffentlicht worden.
Nutzungsart |
Kennzahl 1 |
Kennzahl 2 |
Ferkelaufzucht bis 30 kg |
2,686 |
10,099 |
Mastschweine ab 30 kg |
0,421 |
3,838 |
Mastkälber bis 8 Monate |
0,0000 |
2,773 |
Mastrinder über 8 Monate |
0,0000 |
0,0000 |
Bitte vergleichen Sie Ihre eigene Therapiehäufigkeit mit den Kennzahlen und geben uns Bescheid, ob Sie einen Maßnahmenplan erstellen müssen. Maßnahmenpläne für das 2. Halbjahr 2019 müssen bis 31.07.2020 an das LAVES geschickt werden. Wenn Sie uns zur Einsichtnahme in Hi-Tier freischalten, können wir die Maßnahmenpläne vorbereiten. Sprechen Sie uns an.
(Alle Angaben ohne Gewähr)
Liebe Patientenbesitzer,
jetzt hat uns das Coronavirus schon ein halbes Jahr im Griff. Wir haben festgestellt, dass die reine Terminsprechstunde eine sehr gute Maßnahme ist, um Sie und auch uns vor dem Coronavirus zu schützen. Daher werden wir auch weiterhin auf die freie Sprechstunde verzichten und nur nach telefonischer Terminvergabe Ihre Lieblinge behandeln. Hintergrund ist, dass wir es Ihnen und uns ermöglichen möchten, möglichst viel Distanz zu anderen Patientenbesitzern halten zu können, um eine mögliche Übertragung des Coronavirus zu verhindern.
Wir möchten Sie bitten, sich auf jeden Fall telefonisch einen Termin geben zu lassen, um Ihren Patienten vorstellen zu können. In der Praxis werden wir weitere Maßnahmen mit Ihnen besprechen, um Sie und uns vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen und somit unseren Praxisbetrieb möglichst lange aufrecht erhalten zu können. Bitte bringen Sie auf jeden Fall eine Mund-Nasen-Maske mit!
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 7:00 bis 19:30 Uhr, Samstag von 7:30 bis 12:00 Uhr
Terminvergabe für Kleintiere: Montag bis Freitag von 8:30 bis 19:00 Uhr
Falls Sie einen Termin aufgrund anderer Umstände nicht einhalten können, rufen Sie uns bitte an und sagen ab. Wir behalten uns vor, nicht eingehaltene Termine in Rechnung zu stellen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Ihr Heeslinger Praxisteam.
(Stand: 17.10.2020)
Die Gebühren für tierärztliche Leistungen wurden zum 14. Februar 2020 durch die „Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung“ u. a. um eine sog. „Notdienstgebühr“ ergänzt. Diese soll dazu beitragen, dass es Tierärzten in Zukunft möglich bleibt, für Sie und Ihre Tiere auch bei Notfällen in der Nacht und am Wochenende zur Verfügung zu stehen, denn den Angestellten der Tierarztpraxis stehen für Nachtarbeit und Sonn- und Feiertagsarbeit Gehaltszuschläge bzw. Freizeitausgleich zu. Die höheren Kosten im Notdienst konnten bisher im erlaubten GOT-Rahmen nicht über eine höhere Abrechnung erwirtschaftet werden und waren daher für Ihre Praxis nicht kostendeckend.
Was ändert sich für Sie?
Die Neufassung der GOT enthält nun einen neuen Paragrafen 3a „Gebühren für tierärztlichen Notdienst“. Dieser regelt, wie im Notdienst abzurechnen ist:
- Es muss eine pauschale „Notdienstgebühr“ bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten in Höhe von 50,- Euro (netto) berechnet werden.
- Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der GOT abgerechnet werden. Außerdem wird dem Tierarzt ermöglicht, im Notdienst bis zum 4-fachen Gebührensatz abzurechnen.
Wann handelt es sich um Notdienst?
Zu welchen Zeiten diese neuen Notdienstgebührensätze gelten, regelt die GOT mit genauen Zeitangaben:
- täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (Nacht),
- von freitags 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Montags (Wochenende) sowie
- von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertags.
Wenn eine Tierarztpraxis abends eine reguläre Sprechstunde bis 19.00 oder 20.00 Uhr bzw. eine reguläre Sprechstunde am Wochenende anbietet, ist dies kein Notdienst. Die Notdienstgebühren werden dann auch nicht berechnet. Unsere Praxis bietet am Samstag eine Terminsprechstunde von 10-12 Uhr für Kleintiere an, in dieser Zeit fällt keine Notdienstgebühr an. Unser Notdienst beginnt regulär um 19 Uhr (statt um 18 Uhr wie oben beschrieben).
Wozu gibt es überhaupt eine Gebührenordnung?
Die gesetzliche Gebührenordnung sorgt für Transparenz und schützt den Tierhalter vor Übervorteilung. Ein Wettbewerb zwischen den Tierärzten soll vorwiegend über die Leistung und weniger über den Preis stattfinden. Eine angemessene gesetzliche Vergütung stellt sicher, dass Tierärzte dem Qualitätsanspruch der Tierhalter z. B. durch Fortbildung und Investitionen nachkommen können und sichert die wirtschaftliche Grundlage für den ordnungsgemäßen Betrieb einer tierärztlichen Praxis und für tierärztliche Leistungen in der erforderlichen Sorgfalt. Ein hohes Qualitätsniveau der tierärztlichen Leistung dient dem Tierschutz.
In landwirtschaftlichen Betrieben dient es außerdem dem Verbraucherschutz durch gesunde und rückstandsfreie Tiere.
Weitere Infos zur GOT finden Sie unter www.bundestieraerztekammer.de (Rubrik „Für Tierhalter“/„GOT“)
Weitere Infos zum Notdienst finden Sie unter www.bundestieraerztekammer.de (Rubrik: „Für Tierhalter“/„Tipps für Tierhalter“/„Notdienstflyer“)
(Quelle: Bundestierärztekammer)
Großes Interesse und rege Teilnahme herrschte am Rinder-Informationsnachmittag der Tierärztlichen Gemeinschaftspraxis Heeslingenam 27. März 2019.
Im ersten Vortrag berichtete Frau Dr. K. Dubbels vom Veterinäramt Rotenburg über die aktuelle Tierseuchenlage der Blauzungenkrankheit. Die Tierseuche stehe unmittelbar vor den Grenzen Niedersachsens. Auch vom Veterinäramt Rotenburg wird eine Impfung zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung und zum Schutz der eigenen Tiere empfohlen. Zusätzlich wurde ein kurzer Überblick über das Paratuberkulose Monitoring gegeben. Seit Beginn der Überwachung sei die Anzahl der Antikörper positiven Tiere und somit potentielle Ausscheider des Erregers zurückgegangen.
Der zweite Vortrag wurde von Frau Dr. R. Strie, von der tierärztlichen Beratung Rind der Firma Boehringer Ingelheim gehalten. Dr. Strie referierte zum Thema optimaler Biestmilchversorgung als Grundlage für eine erfolgreiche Kälberaufzucht. Unter anderem erwähnte sie in ihrem Vortrag, dass sich ein ausreichender Immunglobulingehalt im Serum der Kälber einfach und genau mittels eines Refraktometers bestimmen lässt. Dieser sollte bei Kälbern zwischen dem 1. bis 10. Lebenstag bei mindestens 55 g/l IgG liegen. Des Weiteren wies die Vortragende auf den Verdünnungseffekt des Kolostrums bei völligem Ausmelken der Kuh hin. Die Konzentration der Immunglobuline sei in den ersten 4-5 l Milch/ Kolostrum am höchsten, sodass auch nur diese Menge für die Erstversorgung des Kalbes abgemolken werden sollte. Neben der optimalen Kolostrumversorgung innerhalb der ersten Lebensstunden, betonte Frau Dr. Strie die Bedeutung guter und konsequenter Hygienemaßnahmen bei der Kalbung und während der Kälberaufzucht.
Gestärkt nach einer Kaffeepause war das Interesse am dritten Vortrag sehr groß. Herr Dr. A. Steinbeck, von der landwirtschaftlichen Beratung Rind der Firma Boehringer Ingelheim berichtete über Praktisches rund um den Liegekomfort und die Futtervorlage der Milchkuh. Es wurde wiederholt auf die Wichtigkeit einer bequemen Liegebox hingewiesen, um den Zeitrahmen der Wiederkautätigkeit und Verdauung der Kühe im Liegen größtmöglich auszunutzen. Weiteres Augenmerk sollte auf die „Signale“ der Kuh gelegt werden, welche sie im Laufe des Tages an einen Betrachter über Komfort und Wohlbefinden im Stall „sendet“. Herr Dr. Steinbeck wies daraufhin, dass auch mit kleinen Veränderungen, beispielsweise die richtige Einstellung des Nackenrohres (mind. 1,30 m Höhe), große Wirkungen hinsichtlich des Kuhkomforts erreicht werden können.
Wir freuen uns über die zahlreiche und interessierte Teilnahme unserer Landwirte. Außerdem möchten wir uns ganz herzlich bei den Referenten für die tollen Vorträge und bei der Firma Boehringer Ingelheim für das Sponsoring bedanken. Wir hoffen, dass wir im kommenden Winter, einen weiteren, lehrreichen Informationsnachmittag anbieten können.