Tierärztliche Gemeinschaftspraxis Heeslingen

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Neue Gebührenordnung für Tierärzte ab dem 22.11.2022

Wie Sie sicherlich der Presse entnommen haben, hat der Gesetzgeber eine Anpassung der Tierärztlichen Gebührenordnung (GOT) vorgenommen, die am 22.11.2022 in Kraft getreten ist. Grundlage für die Änderungen ist eine 2020 vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in Auftrag gegebene Studie, die wissenschaftlich fundiert die einzelnen tierärztlichen Leistungen bewerten sollte, um zu gewährleisten, dass die GOT kostendeckend ist. Die neuen Gebühren basieren auf den Ergebnissen dieser Studie. Sollte Ihnen der Preis als nicht angemessen vorkommen, bitten wir zu bedenken, dass die Höhe der aktuellen Anpassung noch nicht einmal dem aktuellen Inflationsausgleich entspricht und dementsprechend äußerst maßvoll ist.

Eine angemessene gesetzliche Vergütung stellt sicher, dass Tierärzt*innen dem Qualitätsanspruch der Tierhalter*innen z. B. durch Fortbildung und Investitionen nachkommen können. Dies sichert die angemessene Bezahlung der Mitarbeiter*innen und damit auch die erforderliche Sorgfalt in der tierärztlichen Praxis. Ein hohes Qualitätsniveau der tierärztlichen Leistung dient auch der Gesunderhaltung Ihres Tieres oder Bestandes und dem Tierwohl.

Allgemeine Bestimmungen

  • Die einzelne Leistung kann mit dem Ein- bis Dreifachen, im Notdienst vom Zwei- bis Vierfachen des jeweiligen Gebührensatzes berechnet werden. Welchen Satz der/die Tierarzt/Tierärztin wählt, hängt vor allem von den Umständen des Falles ab, insbesondere der Schwierigkeit, dem Zeitaufwand, dem Wert des Tieres und den örtlichen Verhältnissen.
  • Die Unterschreitung des Einfachsatzes bzw. Überschreitung des Dreifachsatzes (im Notdienst des Vierfachsatzes) ist grundsätzlich unzulässig.
  • Zusätzlich zu den Leistungen werden ggf. angewandte oder abgegebene Arzneimittel oder Materialien (wie z.B. Spritzen, Kanülen, Tupfer, Handschuhe usw.) sowie Auslagen für Laborleistungen berechnet. Zum Gesamtbetrag kommt Umsatzsteuer hinzu.
  • Besucht Sie der/die Tierarzt/Tierärztin zu Hause, muss er zudem Wegegeld und eine Hausbesuchsgebühr (außer bei landwirtschaftlichen Nutztieren) berechnen.
  • Die Struktur der Rechungen wurde geändert, so sind wir nun verpflichtet, jede Leistung mit der entsprechenden Ziffer der GOT zu kennzeichnen.

Weitere Inforamtionen finden Sie hier:

https://www.bundestieraerztekammer.de/tieraerzte/beruf/got/

Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte von 2022

Informationen zur Notdienstgebühr von 2020

 

 

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