Liebe Hundebesitzer,
wir möchten Sie auf diesem Wege über einige Neuerungen im Niedersächsischen Hundegesetz informieren.
Zusätzlich zu der schon seit dem 1.07.2011 bestehenden Pflicht, alle über sechs Monate alten Hunde mit einem Chip zu kennzeichnen, besteht seit dem 1.7.2013 in Niedersachsen die Pflicht, Ihren Hund kostenpflichtig beim zentralen Hunderegister des Landes Niedersachsen zu registrieren.